Notifizierung

Erster Schritt der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in grenzübergreifendem Zusammenhang gemäß Espoo-Abkommen ist die Notifizierung.

Nationaler Notifizierungsprozess (zum Vergrößern anklicken)

Die sogenannten "Parties of origin" (Russland, Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland, durch deren Territorialgewässer und/oder Ausschließliche Wirtschaftszonen der Trassenverlauf geplant ist) informieren sich untereinander sowie die sogenannten "Affected parties" (Estland, Lettland, Litauen und Polen) über das beginnende Verfahren.

Für die Notifizierung hat die Nord Stream AG nach vorbereitenden Konsultationen mit den verantwortlichen Behörden der "Parties of origin" eine umfassende Projektinformation erstellt. Es beschreibt detailliert das Vorhaben und mögliche Umwelteinflüsse und ist auf unserer Webseite in allen Sprachen der Ostseeanrainerstatten veröffentlicht.

Projektinformationen in den entsprechenden Sprachversionen:

Link: Notifizierungen

Weitere Bekanntmachungen für Öffentlichkeit und Behörden.
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Newsletter 3: UVP

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Wie führt Nord Stream die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durch?
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