Das Nord Stream-Projekt unterliegt der jeweiligen nationalen Gesetzgebung der Länder, durch deren Hoheitsgewässer und/oder Ausschließliche Wirtschaftszonen die Pipeline verlaufen soll: Russland, Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland. Gemäß den länderspezifischen Anforderungen, wurden die nationalen Antragsunterlagen sowie die Dokumentationen zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei den zuständigen Behörden eingereicht. Alle notwendigen Genehmigungen müssen vor dem Baubeginn der Pipeline erteilt werden.
Staat | Gesetzgebung in der AWZ und in den Territorialgewässern | Authorities | Russland | Bundesgesetze über
- Inländische Meeresgewässer, Territorialgewässer und die nächste Zone der Russischen Förderation Festlandsockel der Russischen Föderation
- Ausschließliche Wirtschaftszone der Russischen Föderation
- Umweltgutachten
Verordnung der russischen Regierung über: - Die Genehmigung des Beschlusses zur Verlegung von Unterwasserkabeln und Pipelines in inländischen Meeresgewässer und Territorialgewässern der Russischen Föderation
| Behörden der Region Leningrad
Verschiedene russische Bundesbehörden
Ministerium für natürliche Ressourcen (Rosprirodnadzor) | Finnland | UVP gemäß: - dem finnischen UVP-Gesetz (468/1994)
Die Genehmigung der Regierung über Aktivität und Verlaufsdarstellung der Pipelineverlegung (das Ausbeutungsrecht) erfolgt gemäß dem: - finnischen Gesetz über die AWZ (Gesetz 1058/2004)
Genehmigung für den Bau gemäß: - dem Wassergesetz (Gesetz 264/1961)
Genehmigung für die Munititonsräumungsarbeiten gemäß: - dem Wassergesetz (Gesetz 264/1961)
| Ministerium für Arbeit und Wirtschaft (AWZ)
Westfinnische Umwelt-Genehmigungsbehörde | Schweden | Genehmigung für den Bau der Pipelines: - Gesetz über den Festlandsockel (Gesetz 1966:314)
Für den Bau der Pipelines ist gemäß dem Gesetz über den Kontinentalschelf ausdrücklich keine UVP erforderlich. Nord Stream hat dennoch eine Umweltstudie eingereicht. | Ministerium für Unternehmen | Dänemark | Genehmigung für Bau und Betrieb der Pipelines gemäß: - Gesetz über den Festlandsockel (1101:2005, 548:2007, 1400:2008) gemäß den Festlegungen im Verwaltungserlass (361:2006) über die Installation von Pipelines auf dem dänischen Festlandsockel für den Transport von Kohlenwasserstoffen und im Verwaltungserlass (2000:884) über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Projekte zur Kohlenwasserstoffgewinnung und zur Installation von Transitpipe- lines in dänischen Gewässern und auf dem Festlandsockel.
Die UVP ist ein integrierter Bestandteil der Genehmigungsverfahren. | Dänische Energiebehörde | Deutschland | Planfeststellungsverfahren für den Bau in Territorialgewässern und dem Landungspunkt: - Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Zwei Genehmigungen für den Bau in der AWZ gemäß: - Bundesberggesetz (BBergG)
Die UVP ist ein integrierter Bestandteil des Genehmigungsverfahrens. | Bergamt Stralsund
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie |
Die Antragsunterlagen wurden im Dezember 2007 in Schweden eingereicht und im Oktober 2008 vervollständigt. Die deutschen Behörden erhielten die Antragsunterlagen im Dezember 2008. UVP-Dokumentationen sowie nationale Antragsunterlagen in Russland, Finnland und Dänemark wurden Anfang 2009 den zuständigen Behörden übergeben.
Detaillierte Informationen zu den nationalen Genehmigungsverfahren und den hierfür relevanten Antragsdokumenten finden sich auf den landesspezifischen Seiten (deutsch, dänisch, schwedisch, finnisch, russisch). Bitte beachten Sie, dass diese Informationen in der Regel nur in der jeweiligen Landessprache vorliegen.
|
Mehr über die Umweltverträglichkeitsprüfung > Lesen
|