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Erörterungstermin zur Nord Stream-Pipeline

Nächste Phase im deutschen Genehmigungsverfahren

19. Juni 2009 | Zug | Auf Einladung der verfahrensführenden Behörden, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und Bergamt Stralsund, findet vom 22. bis 25. Juni 2009 in Stralsund der Erörterungstermin zur Nord Stream-Pipeline statt. Die Erörterung ist Teil des Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz sowie Teil des bergrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Im Rahmen dieser Verfahren lagen die Antragsunterlagen für den 81 Kilometer langen Trassenabschnitt im deutschen Zuständigkeitsbereich ab dem 17. März 2009 für insgesamt vier Wochen öffentlich aus. Dieser Bereich umfasst den Anlandepunkt in Lubmin, die Territorialgewässer (12 sm-Zone) und die deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ). Innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Einwendungsfrist erreichten insgesamt 45 Stellungnahmen und Einwendungen die verfahrensführenden Behörden. Darin wurden etwa 250 verschiedene Fragestellungen aufgeworfen, die nun innerhalb des viertägigen Erörterungstermins beraten werden. Nord Stream hat sich mit allen Fragen intensiv auseinandergesetzt und wird umfassende Antworten im Rahmen des Verfahrens geben.

Der Großteil der Einwendungen bezieht sich erwartungsgemäß auf die Umweltauswirkungen durch den Bau und Betrieb der Pipeline sowie auf das Thema Munition. In weit mehr als der Hälfte der über 3.700 Seiten umfassenden deutschen Antragsunterlagen hat sich Nord Stream mit diesen Themen auseinandergesetzt. Im Vorfeld hatte das Unternehmen eine umfassende wissenschaftliche Umweltuntersuchung und Routenplanung durchgeführt. So wurden über 40.000 Kilometer Ostsee-Meeresboden erforscht, um das technische Design und den Routenverlauf der Pipeline so umweltverträglich und sicher wie möglich zu gestalten. Es ist das Ziel von Nord Stream, die Umweltauswirkungen des Projektes so gering wie möglich zu halten.

Keine Munitionsfunde im deutschen Trassenabschnitt

Nord Stream hat dem Umgang mit Munitionsaltlasten große Aufmerksamkeit gewidmet. Deshalb wurden bereits im Vorfeld der Planungen die international verfügbaren Informationen zu Kriegsaltlasten in der Ostsee zusammengetragen. Hierzu wurden neben den zuständigen Behörden auch Experten von Marineeinheiten zu Rate gezogen.

Die Untersuchung der vorgesehenen Pipelinetrasse umfasste drei Phasen. In jeder Phase wurde die Datenerfassung präziser. So stellt Nord Stream sicher, dass sich keine gefährlichen Objekte auf oder in unmittelbarer Umgebung der Pipelineroute befinden. Die Untersuchungen konzentrierten sich im Jahr 2005 auf einen zwei Kilometer breiten Korridor. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse wurde das überprüfte Gebiet immer weiter eingegrenzt und detailliert analysiert, bis ein 15 Meter breiter Installationskorridor (im Greifswalder Bodden entsprechend der Grabenbreite von ca. 30 Metern) feststand. In diesem Bereich erkennen moderne Geräte zuverlässig auch kleine Metallgegenstände in einer Größe von zehn Zentimetern. Im Ergebnis dieser Untersuchungen konnte festgestellt werden, dass sich im 81 Kilometer langen deutschen Trassenabschnitt keine militärischen Altlasten befinden.

Deutsches Genehmigungsverfahren weiter planmäßig

Als Ergebnis des Erörterungstermins werden die Genehmigungsbehörden bei Bedarf weitere Informationen beim Antragsteller Nord Stream anfordern. Diese fließen dann noch in das Genehmigungsverfahren ein. Zum Abschluss erwartet Nord Stream für den Bereich der Territorialgewässer (12-sm-Zone) einschließlich Anlandungspunkt einen Planfeststellungsbeschluss nach dem Energiewirtschaftsgesetz und für die deutsche AWZ eine bergrechtliche Genehmigung. Nord Stream ist überzeugt, dass die umfassenden Antragsunterlagen eine solide Grundlage für den Erörterungstermin und den weiteren Genehmigungsprozess sind. Somit kann das deutsche Genehmigungsverfahren weiter planmäßig laufen, so dass mit den für den Bau und Betrieb der Pipeline notwendigen Genehmigungen bis Ende 2009 weiterhin zu rechnen ist. Damit stünde dem pünktlichen Baubeginn im Frühjahr 2010 nichts entgegen.

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