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Nord Stream veröffentlicht Projektinformation zur geplanten Erweiterung der Pipeline

  • Erster Schritt für zukünftige Umweltverträglichkeitsprüfungen
  • Verfahren auch in Deutschland formell gestartet

8. April 2013 | Zug | Die Nord Stream AG veröffentlichte heute das Projektinformationsdokument (PID) zum Erweiterungsprojekt. Das Dokument beschreibt die technischen Aspekte des Projektes sowie das vorgeschlagene Vorgehen für die Untersuchung der möglichen Umweltauswirkungen. Es ist Bestandteil des im Rahmen der Espoo-Konvention beginnenden Prozesses, bei dem sich die Ostsee-Anrainerstaaten gegenseitig in Bezug auf grenzüberschreitende Umweltfragen bzw. soziale Belange des Projektes konsultieren.

In Vorbereitung der weiteren Projektentwicklung leitet Nord Stream nunmehr die nächsten Schritte ein. Diese beinhalten die Erörterung der Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsstudien in Russland, Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland. Das Vorhaben umfasst eine Erweiterung der Pipeline um ein oder zwei zusätzliche Offshore-Pipelines auf dem Meeresboden der Ostsee. Der Leitungsverlauf ist durch die Gewässer dieser fünf Länder geplant.

Das UNECE-Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Übereinkommen) verpflichtet Staaten zur gegenseitigen Benachrichtigung und Konsultation über alle geplanten Projekte, die voraussichtlich grenzüberschreitende Umweltauswirkungen nach sich ziehen. Darüber hinaus sind Staaten auch zur Notifizierung von anderen, potenziell betroffenen Ländern (Russland, Finnland, Schweden, Dänemark, Deutschland, Polen, Litauen, Lettland und Estland) verpflichtet. Mit dieser gemeinsamen Mitteilung beginnt ein grenzüberschreitender Konsultationsprozess.

Mit Hilfe des PID können die betroffenen Parteien gemäß der jeweiligen nationalen Gesetze und Vorschriften ihre Rolle im Rahmen der zukünftigen Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie der damit verbundenen Genehmigungsprozesse feststellen.

Bei den UVP-Verfahren kann auf Nord Streams positive Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Nach der Fertigstellung der ersten zwei Stränge bestätigten die Ergebnisse des Umweltmonitorings, dass die baubedingten Auswirkungen gering, lokal begrenzt und nur von kurzer Dauer waren.

Im Sinne von Transparenz und offenem Dialog hat die Nord Stream AG auf ihrer Website eine Seite zum Erweiterungsprojekt eingerichtet. Dort wird das PID in den jeweiligen Sprachen der Ostseeanrainerstaaten und auf Englisch zur Verfügung gestellt. Eventuelle Kommentare in Bezug auf die Projektinformation werden von den zuständigen Behörden berücksichtigt.

Parallel zum Beginn des internationalen Konsultationsprozesses zum Nord Stream-Erweiterungsprojekt wurde auch in Deutschland das Verfahren formell gestartet. Die zuständigen deutschen Genehmigungsbehörden, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und das Bergamt Stralsund, versenden dazu die von der Nord Stream AG erstellten Projektinformationen an die relevanten Träger öffentlicher Belange sowie zu beteiligende Dritte. „In den Dokumenten beschreiben wir erstmals das Vorhaben sowie seine Grundlagen und wir unterbreiten Vorschläge für den Untersuchungs¬rahmen der im nächsten Schritt folgenden umweltbezogenen Prüfungen“, so Jens Lange, Projektmanager Genehmigung Deutschland der Nord Stream AG. „Dies ist eine wichtige Grundlage für die spätere Erstellung der Antragunterlagen“, so Lange weiter.

Von Mitte April bis Mitte Mai werden die Projektinformationen zur öffentlichen Einsicht bei den Behörden und im Amt Lubmin ausliegen. Dieser erste Verfahrensschritt mündet im Scoping-Termin, der für Juni dieses Jahres geplant ist. An dem Termin werden unter Leitung der deutschen Genehmigungsbehörden Vertreter von Fachbehörden, Trägern öffentlicher Belange, Umweltverbänden, zu beteiligenden Dritten sowie Nord Stream teilnehmen.

Weitere Informationen zum Erweiterungsprojekt finden Sie hier.

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